Witterungsbedingter Schulausfall
Die Entscheidung über evtl. Unterrichtsausfall werden dann an die Lage- und Führungszentralen der örtlichen Polizeidirektionen weitergegeben. Diese steuern im Anschluss die Informationen an die move-Verkehrsmanagementzentrale (VMZ).
So werden Schülerinnen, Schüler und Eltern informiert:
- Rundfunksender (NDR, FFN, …) zusammen mit den Verkehrshinweisen nach den Nachrichten
- Verkehrsmanagementzentrale Niedersachsen – www.vmz-niedersachsen.de/wissenswertes/ (oder von der Startseite, Klick auf „Wissenswertes“)
Grundsätzlich gilt, dass Erziehungsberechtigte von Schülerinnen und Schülern im Primarbereich und im Sekundarbereich I, die eine unzumutbare Gefährdung ihrer Kinder auf dem Schulweg durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten, ihre Kinder auch dann zu Hause behalten oder vorzeitig vom Unterricht abholen können, wenn kein genereller Unterrichtsausfall angeordnet worden ist.
Die Schulen gewährleisten für Schülerinnen und Schüler, die trotz des angeordneten Unterrichtsausfalls zur Schule kommen, die Betreuung.