Beschwerdekonzept

Das will doch keiner!

Beschwerdekonzept

Allgemeine Grundsätze

In der Grundschule Ronnenberg herrscht ein Klima, in dem es uns besonders wichtig  ist, dass alle offen miteinander sprechen können.

Getreu dem römischen Sprichwort:
„Bevor man sich mit jemandem auseinandersetzt, sollte man sich mit ihm zusammensetzen.“ 
sehen wir es als einen Grundpfeiler der  vertrauensvollen Zusammenarbeit mit allen an unserer Schule beteiligten Menschen an, dass sich Schüler*innen sowie ihre Eltern und Erziehungsberechtigten, Lehrer*innen und alle weiteren Mitarbeiter*innen  in gegenseitiger Achtung und Toleranz üben.
Ein respektvoller Umgang miteinander, in dem allen die Möglichkeit der Mitbestimmung eingeräumt wird, ist für uns darum unerlässlich.


Dennoch kommt es im Zusammenleben und –lernen von Schüler*innen, Lehrer*innen und Eltern immer wieder zu Konfliktsituationen. Auch wenn Beschwerden oder Kritik sicherlich nicht immer erfreulich sind, so nehmen wir diese Zwischenfälle zum Anlass konstruktiver Arbeit an der Ausgestaltung des Schullebens. 

Besonders wichtig erscheint uns im Beschwerdefall, dass die Lösung von Konflikten zeitnah und in kooperativer Weise angestrebt wird; die beteiligten Personen sollen schnellstmöglich wieder handlungsfähig werden, indem der respektvolle Umgang untereinander wieder hergestellt wird.
Der professionelle Umgang mit Beschwerden oder Problemen wirkt sich damit in logischer Folge positiv auf das Schulklima, auf unser tägliches Miteinander,  aus.

Um eine schnelle Aufarbeitung des Konflikts zu ermöglichen, ist es unbedingt nötig, den richtigen Beschwerdeweg einzuhalten.

In der Grundschule Ronnenberg werden Konflikte stets dort bearbeitet, wo sie auftreten. Erster Ansprechpartner für alle am Konflikt Beteiligten ist daher immer die betroffene Person. Ziel dieses Gespräches sollte es sein, Abhilfe zu schaffen und nachhaltig zu wirken.

Ein Umgehen der Ansprechpartner ist darum ausdrücklich nicht erwünscht und nicht vorgesehen.

Kann keine Klärung herbeigeführt werden, wird die nächste Ebene eingeschaltet. Die entsprechenden Zuständigkeiten entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Übersicht.

Ziel in jedem Konfliktfall ist es, eine Lösung zu finden, bei der es nicht um Sieger oder Verlierer geht. Es sollen Vereinbarungen angestrebt werden, die alle Beteiligten wieder sachlich und zufriedenstellend handeln lassen. Grundlage dafür ist eine offene Kommunikation und gegenseitige Wertschätzung

Beschwerdeweg im Konfliktfall

 

Konflikt zwischen …

 

1.Ansprechpartner

 

 

2.Ansprechpartner
(wenn keine Klärung herbeigeführt werden konnte)

…Schüler*innen

Gespräch zwischen den Beteiligten,
ggf. unter Hinzuziehen der / des
→ Aufsichtführenden Lehrkraft, 
→ Fachlehrer*in,
→Klassenlehrer*in
→Schulsozialarbeiterin
ggf. Benachrichtigung der Eltern

Schulleitung

…Schüler*innen – Lehrer*innen

Gespräch zwischen den Beteiligten,

ggf.Einbezug
→ einer weiteren Lehrkraft
→ der Schulsozialarbeiterin
 →der Eltern

 

Schulleitung

…Eltern

Gespräch zwischen den Beteiligten,

ggf. Einbezug
→ der Klassenelternvertreter*innen

Schulelternrat

Schulleitung

…Eltern – Lehrer*innen

Gespräch zwischen den Beteiligten,

ggf. Einbezug
 → einer weiteren Lehrkraft
 → der Elternvertreter*innen

Schulleitung

…Eltern – Schulleitung

Gespräch zwischen den Beteiligten,

ggf. Einbezug
→ des Schulelternrates

Schulfachlicher Dezernent der Nieders. Landessschulbehörde

…Lehrer*innen

Gespräch zwischen den Beteiligten,

ggf. Einbezug
→ des Personalrates

Schulleitung

…Lehrer*innen – Schulleitung

Gespräch zwischen den Beteiligten,

ggf. Einbezug
→des Personalrates

Schulfachlicher Dezernent der Nieders. Landesschulbehörde

Jeder der Beteiligten hat das Recht, weitere Personen (z.B. eine Fachlehrerin, einen der Elternvertreter, die Schulleitung o. a.) zu einem Gespräch dazu zu bitten. In allen Konfliktbereichen kann zudem die an unserer Schule tätige Schulsozialarbeiterin, hinzugezogen werden. Bei Bedarf wird ein kurzes Protokoll geführt, in dem Gesprächsinhalte und Vereinbarungen notiert werden.

Zur Dokumentation schwerwiegender Konflikte wird ein einheitliches Formular verwendet.

Stand: November 2020
gez. Gloth