Vertretungskonzept

Die Grundschule Ronnenberg ist eine verlässliche Grundschule. Das bedeutet, dass alle Schüler und Schülerinnen zu verlässlichen Unterrichtszeiten beschult werden. Diese Kernzeit umfasst bei uns fünf Zeitstunden von der Ankommenszeit um 7.45 Uhr bis zum Ende der 5. Unterrichtsstunde um 12.45 Uhr. In dieser Zeit werden die Kinder beaufsichtigt und betreut. Schüler und Schülerinnen des ersten und zweiten Jahrgangs können darum in der Kernzeit zu Betreuungsstunden angemeldet werden (siehe auch Betreuungskonzept).

Ein Ausfall von Unterrichts- oder Betreuungsstunden ist hier nicht ohne Information der Erziehungsberechtigten  möglich.

Bei (z.B. krankheitsbedingtem) Ausfall von Lehrkräften werden unsere päd. Mitarbeiterinnen tätig. Sie sind auf Abruf in den Klassen einsetzbar, die nicht beschult werden können. Dabei gilt es zu beachten, dass päd. Mitarbeiterinnen lediglich zur Beaufsichtigung und Betreuung, nicht aber zu Unterrichtszwecken eingesetzt werden dürfen. In enger Absprache mit den Lehrkräften beschäftigen unsere Mitarbeiterinnen die Klassen meist mit (wiederholenden und vertiefenden) Lernangeboten. Es findet jedoch keine Benotung der in Vertretungsstunden gezeigten Leistungen statt!
Auch die Einführung neuer Lerninhalte obliegt allein den Lehrern und Lehrerinnen.

Durch den Einsatz unserer päd. Mitarbeiterinnen kann die Verlässlichkeit gewährleistet werden und für die Erziehungsberechtigten ergibt sich ein fester, planbarer Zeitrahmen. Nur in Ausnahmefällen muss Unterricht komplett entfallen. In diesem Fall kontaktieren wir selbstverständlich die Elternschaft der betreffenden Klassen und bieten eine Notgruppe für Kinder an, die nicht zuhause betreut werden können.

Förder – oder Forderstunden, die um 12.50 Uhr beginnen und um 13.35 Uhr enden, liegen nicht in der verlässlichen Zeit – sie können auch kurzfristig entfallen.