Elterninformationen

Leitfaden „Schule in Zeiten von Corona“

 

Rückkehr in die Schule
Die Rückkehr der einzelnen Jahrgänge in den Unterricht ist vom Niedersächsischen Kultusministerium terminiert worden.

04.05.2020 : Jahrgang 4
18.05.2020 : Jahrgang 3
03.06.2020:  Jahrgang 2
15.06.2020: Jahrgang 1

Organisation des Unterrichts
Der Unterricht erfolgt umschichtig in halben Lerngruppen,  um den Mindestabstand der Kinder untereinander in den Klassenräumen einhalten zu können.

Die Einteilung der Klassen sowie die Zuteilung der Gruppen zu Gruppe A und Gruppe B erfolgt durch die Klassenleitung. Dabei werden Geschwisterkinder,  bestehende Betreuungsgruppen und Freundesgruppen weitgehend berücksichtigt, um die Belastung der Eltern zu minimieren und den Kindern ein vertrautes Lernumfeld zu ermöglichen.

Hier spielt auch der Verbleib einzelner Kinder im heimischen Lernen eine Rolle – daher noch einmal die dringende Bitte an Sie, sich an die Klassenlehrer Ihres Kindes zu wenden, sollten Angehörige Ihres Haushaltes zu einer der sog. Risikogruppen gehören!

Für den Wechsel der Gruppen A und B haben wir uns an der Grundschule Ronnenberg für das Modell des täglichen Gruppenwechsels entschieden. Wir erhoffen uns dadurch einen wieder beständigeren Kontakt zu allen Schüler*innen und eine bessere Lernbegleitung durch das häufige Wiedersehen.

Folgendes Modell liegt unseren Planungen damit zugrunde:

Woche 1, ab 04.05.

Wochen-

ende

Woche 2, ab 11.05.

MO

DI

MI

DO

FR

MO

DI

MI

DO

FR

A

B

A

B

A

A

B

A

B

B

Gruppe A hat somit immer montags und mittwochs, Gruppe B immer dienstags und donnerstags Unterricht. Am Freitag wechseln die Gruppen alle 14 Tage. Durch die festgelegten Wochentage für beide Gruppen erhöht sich zudem für alle Eltern die Möglichkeit, Ihrer Berufstätigkeit an verbindlichen Tagen nachgehen zu können.

Alle Schüler*innen, die wegen des täglichen Wechsels nicht am Präsenzunterricht in der Schule teilnehmen, sind zum verbindlichen Lernen zu Hause verpflichtet.

 

Stundenplan

Innerhalb der Lerngruppen sollen nach den Bestimmungen des Landes möglichst wenige Wechsel der anwesenden Lehrkräfte stattfinden, um die Verbreitung eines möglichen Infektes einzudämmen.
Nach den wochenlangen Verlagerungen des Unterrichts auf die Familien ist es uns jedoch besonders wichtig, in den „Hauptfächern“ Deutsch, Mathematik, Sachunterricht – und besonders in Jahrgang 4 auch in Englisch – die bisher zuständigen Fachlehrer*innen als vertraute*n (und vor allem nicht mehr fachfremden) Ansprechpartner*in für Ihre Kinder einzusetzen, um Beständigkeit zu wahren und Lernfortschritt zu ermöglichen.

Daher werden in den Lerngruppen besonders die Klassenlehrer*innen sowie max. 2 weitere Fachlehrer*innen Unterricht erteilen.                                                                                                           

Die bisherigen Stundenpläne verlieren – auch wegen des täglichen Wechsels – ihre Gültigkeit.
Sie erhalten den zunächst gültigen Plan mit der Einteilung der Lerngruppen von der Klassenleitung Ihres Kindes.

Sollten die Infektionszahlen weiterhin auf einem niedrigen Stand bleiben und nach Jahrgang 4 und 3 weitere Klassen in die Schule zurückkehren, könnte sich dieser vorläufige Stundenplan ändern.

Bitte beachten Sie dazu stets die aktuelle Elternpost!

Hinsichtlich der zu erteilenden Fächer gilt die Untersagung von Sport – und Schwimmunterricht, welcher bis zu den Sommerferien ersatzlos entfällt. Des Weiteren finden keine Arbeitsgemeinschaften oder klassenübergreifende Unterrichtsstunden wie der herkunftsprachliche Unterricht Türkisch statt. Der Religionsunterricht muss aus organisatorischen Gründen zunächst ebenfalls entfallen.  
Textil- und Werkunterricht kann in diesem Halbjahr wegen der Einhaltung des Mindestabstandes nicht erteilt werden.

Förderunterricht kann nur im Sinne einer 1:1-Betreuung weitergeführt werden.

Die Förderlehrkräfte werden sich hierzu mit Ihnen bzw. Ihren Kindern in Verbindung setzen, auch um zu besprechen, wie die Lernförderung im heimischen Lernen umgesetzt werden kann.

 

Unterrichtszeiten

Um eine Trennung der Lerngruppen während der Pausenzeiten zu gewährleisten, passen wir die Zeitstruktur des Unterrichts an die veränderten Umstände an. Der Unterricht wird daher in 5 Zeitstunden erteilt, die jeweils von 15minütigen Hofpausen sowie der Frühstückszeit im Klassenraum unterbrochen wird. Weitere Bewegungspausen sind individuell in der Turnhalle der GSR möglich und erfolgen nach Absprache der Lehrkräfte.
Die Hofpausen sind zeitlich versetzt gestaffelt oder räumlich getrennt gestaltet. 
Für alle Schüler*innen gilt ab dem 4.Mai:
Unterrichtsbeginn: 8.00   – Unterrichtsende: 13.00 Uhr!

Um eine Ansammlung vor den Ein- bzw. Ausgängen der Schule zu vermeiden, bitten wir Sie darum, dass Ihr Kind möglichst selbstständig den Schulweg bewältigt und Sie auf eine Abholung um 13.00 Uhr verzichten.

Einlass in die Schule
Damit die Lerngruppen zu Unterrichtsbeginn und – ende nicht unnötig in Gruppen aufeinander treffen, nutzen bitte alle Schüler*innen die Eingänge der Schule nach folgendem Plan:
Lerngruppen der 3b, 3c: Nebeneingang Kirchhof (Briefkasten)
Lerngruppen der 4a, 1c: Haupteingang Kirchhof (alt)
Lerngruppen der 4b, 3a, 1b: Haupteingang Kirchhof (Neu, blaue Tür)
Lerngruppen der 4c, 1a, 2a: Nebeneingang Schulhof (Turnhalleneingang)
Lerngruppen der 2b: untere Ebene Schulhof (Eingang Werkraum) 
Lerngruppen der 2c: Eingang unterhalb des Musikraums (Hort)
Kinder der Notbetreuung: Nebeneingang beim Schulgarten, Durchgang zur KGS  

Die Lerngruppen treffen sich max. 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn in einem markierten Bereich und werden von dort von der Lehrkraft des ersten Unterrichtsblocks abgeholt.

Innerhalb unseres Schulgebäudes bitten wir alle Schüler*innen und Besucher*innen um die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,50 Metern!

Lernen zu Hause
Alle Aufgaben, die Ihr Kind seit dem 22.04.2020 von der Schule erhält, sind verbindlich zu bearbeiten. Die Lehrkräfte haben aber die Pflicht, den Schüler*innen eine Rückmeldung über erbrachte Leistungen zu geben.
Die Lernaufgaben sind so konzipiert, dass sie von den Lernenden selbstständig gelöst werden können.
Die tägliche Lernzeit sollte bei Kindern des Jahrgangs 1 und 2 bei ca. 1, 5 Zeitstunden liegen und bei Kindern des Jahrgangs 3 und 4 ca. 2 Zeitstunden nicht überschreiten.
Bei Fragen zu den Lernaufgaben melden Sie sich bitte bei den entsprechenden Lehrkräften Ihres Kindes.

 

Bewertung und Benotung

Grundsätzlich gilt: Die üblichen Vorgaben bzgl. Benotung und Versetzung behalten ihre Gültigkeit.

Um die gegenwärtige Situation zu berücksichtigen, hat das Kultusministerium jedoch Erleichterungen benannt und einige Entscheidungen in die Hand der Schulen gelegt.

Die dokumentierten Leistungsstände der Kinder im April sind als Zwischenstand zu sehen und bilden nicht die Zeugnisnoten/ -beurteilungen Ihrer Kinder ab!
Diese Noten/ Berichte werden nur dann als Zeugnisnote gewertet, wenn Schüler*innen einzelner Jahrgänge gar nicht mehr in der Schule unterrichtet werden.

Arbeitsergebnisse des heimischen Lernens werden nicht bewertet, können aber Grundlage von Überprüfungen während des Präsenzunterrichts sein. Somit sind die daheim bearbeiteten Aufgaben ein Baustein für die Bewertung der Schüler*innen zu Schuljahresende.

Schriftliche Klassenarbeiten werden in den Jahrgängen 3 und 4 bis zu den Sommerferien nicht mehr geschrieben. Hier können Lernstandskontrollen (ohne Benotung, aber mit Rückmeldung) oder mündliche Tests die Zeugnisnoten untermauern.

Das Arbeits- und Sozialverhalten der Kinder wird nur dann in der Beurteilung am Ende des Schuljahres berücksichtigt, wenn dies zu einer Verbesserung führt.

Ausgleichsregelungen hinsichtlich der Versetzung müssen für alle Kinder mit zwei mangelhaften Noten auf dem Zeugnis angewandt werden.

 

Hygienemaßnahmen während des Präsenzunterrichtes in der Schule

Um das Infektionsrisiko zu vermeiden, gelten folgende Hygienevorschriften in der GSR:

  • Einhaltung des Mindestabstandes
  • Mehrmaliges Händewaschen während des Schultages
  • Einhalten der Husten- und Niesetikette
  • Keine Nutzung gemeinsamer Arbeitsmaterialien
  • Einhaltung neuer Toilettenregeln
  • Zeitversetzte/ räumlich getrennte Pausenzeiten
  • Steigerung der Reinigungsleistung durch die Reinigungsfirma

Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes wird für die Pausenzeiten empfohlen, ist aber nicht vorgeschrieben. Ihren persönlichen Mund-Nasen-Schutz bringen bitte alle Schüler*innen mit – die Schule kann keine Masken vorhalten. 

 

 Krankmeldungen / Risikogruppen

Für alle Schüler*innen gilt weiterhin die Schulpflicht. Dies beinhaltet auch die Schulpflicht während des Lernens zu Hause! Bitte melden Sie Ihr Kind daher selbst dann in der Schule krank, wenn es nicht am Präsenzunterricht teilnimmt.

Kinder, die Krankheitszeichen aufweisen, werden nach Information der Erziehungsberechtigten wieder nach Hause entlassen. Bitte stellen Sie in jedem Fall sicher, dass die Schule über einen telefonischen Notfallkontakt verfügt.

Kinder, die selbst einer Risikogruppe angehören oder mit einem Angehörigen einer Risikogruppe in einem Haushalt zusammenleben, können nach Vorlage eines ärztlichen Attests vom Präsenzunterricht freigestellt werden. Diese Kinder verbleiben dann ausschließlich im heimischen Lernen. Bitte melden Sie sich dazu bei der Klassenleitung Ihres Kindes.

 

Erreichbarkeit der Schule

Das Sekretariat der Schule ist montags bis freitags in der Zeit von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr besetzt und ist dann telefonisch erreichbar.
Die Schulleitung erreichen Sie zwischen 8.00 Uhr und 13.00 Uhr über das Sekretariat oder per Mail unter schulleitung@gsr.ronnnberg.de

Die Sprechzeiten der Lehrkräfte entnehmen Sie bitte den Informationen der jeweiligen Lehrperson.

Die Homepage der Grundschule Ronnenberg finden Sie unter www.grundschule-ronnenberg.de

 

Notbetreuung in der GSR

Für Kinder, deren Erziehungsberechtigte in „systemrelevanten“ Berufsgruppen berufstätig sind und die keine heimische Betreuung stellen können, findet eine tägliche Betreuung von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr statt.
Informationen hierzu entnehmen Sie bitte unserer Homepage www.grundschule-ronnenberg.de unter „Elterninformationen“ – „Notbetreuung GSR“.

Zum Zwecke der Eindämmung der Virusverbreitung bitten wir Sie dringlich darum, zunächst alle Möglichkeiten der eigenen Betreuung auszuschöpfen. Auch hier erreichen die Räumlichkeiten und die personellen Kapazitäten zur Betreuung mehrerer Kleingruppen inzwischen das Maximum. Ein Rechtsanspruch auf Unterbringung Ihres Kindes in der Notbetreuung existiert daher leider nicht – um die Familien zu entlasten und möglichst viele Kinder betreuen zu können, suchen wir aber täglich weiter nach Lösungen. Sprechen Sie uns an!

Ergänzungen und Korrekturen des hier vorliegenden Leitfadens sind jederzeit durch die Schulleitung der GS Ronnenberg möglich.
Eltern, Lehrer*innen und Mitarbeiter*innen der GSR werden daher dringend gebeten, sich stets über neueste Entwicklungen zu informieren und eine Erreichbarkeit sicher zu stellen.

 

Stand: 01.07.2020