FAQ: Corona in der Schule

Liebe Eltern,

anlässlich des geäußerten Wunsches der Elternschaft, einen kurzen Überblick über bestehende Corona- Regeln zu bekommen, finden Sie hier die FAQ zum Thema “Schule und Corona”. Die Sammlung wird stetig erweitert.

Was passiert, wenn….

… mein Kind Schnupfen hat oder hustet? 

Bitte schicken Sie Ihr Kind möglichst nur dann zur Schule, wenn Sie sicher sind, dass es gesund den Schultag schaffen kann. Bei Atemwegserkrankungen oder leichten Infekten ohne Fieber, die mit einem guten Allgemeinzustand einhergehen und Ihr Kind nicht beeinträchtigen, kann es am Präsenzunterricht teilnehmen.
Grundsätzlich gilt: Während der Coronavirus-Pandemie dürfen Schüler*innen und Mitarbeiter*innen,  die Fieber haben oder eindeutig krank sind, unabhängig von der Ursache die Schule nicht besuchen oder dort tätig sein.

Beachten Sie bitte hierzu auch das vom Ministerium im Herbst veröffentlichte Schaubild:

 

… mein Kind keinen Mund-Nasen-Schutz tragen kann? 

Die Befreiung vom Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist nur bei Vorlage eines ärztlichen Attests möglich. Bitte sprechen Sie dazu die Klassenleitung Ihres Kindes an.
In allen gemeinschaftlich genutzten Fluren, Treppenhäusern und Räumlichkeiten ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Grundschule Ronnenberg für alle Personen verpflichtend. Auf dem Schulhof herrscht nur im Szenario B Maskenpflicht.
Bei wiederholter Verweigerung, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, kann die Schulleitung ein Betretungsverbot aussprechen.
Haben die Schüler*innen in den Klassenräumen ihre Sitzplätze eingenommen, so können sie die Maske selbstverständlich abnehmen, da der Mindestabstand zu weiteren Anwesenden dann eingehalten werden kann.

… mein Kind positiv auf das Corona-Virus getestet wurde? 

Bitte melden Sie einen positiven Befund umgehend der Klassen- oder Schulleitung! 

… Familienangehörige eines Schülers / einer Schülerin positiv getestet wurden? 

Bei einem positiven Corona-Test wird das zuständige Gesundheitsamt tätig und ordnet für die Familie eine Quarantäne an. Die Kinder der positiv getesteten Person dürfen während dieser Zeit das Schulgebäude nicht betreten, um die Schulgemeinschaft vor Ansteckung zu schützen. Dies gilt auch für Schüler*innen, die Kontakt zu anderen Familienangehörigen (Großeltern, Tanten, Onkel,…. ) oder Betreuungspersonen hatten. Aus datenschutzrechtlichen Gründen dürfen wir keine näheren Angaben zur getesteten Person machen.
Bitte kontaktieren Sie in diesem Fall die Klassenleitung Ihres Kindes.

Grundsätzlich gilt: 
Die Grundschule Ronnenberg informiert die Elternschaft unverzüglich, wenn uns ein positiver Testbefund eines Schülers / einer Schülerin der Klasse Ihres Kindes gemeldet wird.

Wir dürfen jedoch aus rechtlichen Gründen nur dann die Schulgemeinschaft in Kenntnis setzen, wenn ein/e Schüler/in unserer Grundschule, nicht aber Familienangehörige oder weitere Kontaktpersonen unserer Schüler*innen von einer Erkrankung betroffen ist bzw. sind.

Sollten wir Kenntnis von einer Corona-Erkrankung eines Schülers / einer Schülerin unserer Grundschule haben, so melden wir dies umgehend
a) dem zuständigen Gesundheitsamt 
b) dem Regionalen Landesamt für Schule und Bildung (ehemals: Landesschulbehörde) 
c) dem Schulelternrat 
d) der Elternschaft der betreffenden Klasse. 
Ggf. ist es notwendig, Eilmaßnahmen einzuleiten, um eine Ansteckung bzw. Ausbreitung des Virus` zu vermeiden. Dies kann zum Beispiel die Anordnung des Distanzlernens  und / oder des Wechsels in die Beschulung nach Szenario B für alle Kontaktpersonen des infizierten Kindes sein.
Hierzu erhalten die betreffenden Schüler*innen und Eltern umgehend schriftliche Informationen.

Nach Rücksprache mit dem zuständigen Gesundheitsamt erfolgen dann ggf. weitere Maßnahmen. Eine Quarantäne darf weder die Schulleitung noch die Klassenleitung aussprechen! Dies obliegt einzig der anordnenden Behörde, in diesem Fall dem Gesundheitsamt. Die betroffenen Familien werden hierzu vom Amt kontaktiert.

 

… mein Kind als K1-Kontakt eingestuft wurde?

Auf Nachfrage beim zuständigen Gesundheitsamt möchte ich Ihnen die Kriterien zur Einstufung von Kindern als sogenannte K1-Kontaktpersonen weiterleiten:

**Da für die Kinder am Sitzplatz keine durchgängige Maskenpflicht herrscht und sie sich damit pro Schulstunde länger als 30 Minuten mit einer infizierten Person in einem Raum aufhalten, sind die Schüler und Schülerinnen als K1-Kontakte anzusehen. Besonders aufgrund der vermehrt auftretenden Mutationen müssen die Infektionsketten unterbrochen werden; diese Unterbrechung soll durch ein konsequentes Aussprechen von Quarantäneanordnungen bei Kontaktpersonen hergestellt werden.

Lerngruppen, in denen ein bestätigter Infektionsfall bekannt ist, sind daher grundsätzlich als K1-Kontakte zu melden.**

Ich bitte aufgrund ansteigender Nachfragen um Beachtung, dass die Schule nach Abgleich der individuellen Lernsituationen und nach Aufforderung durch das zuständige Gesundheitsamt eine Liste der zu meldenden Personen erstellt. Diese wird dann ausschließlich vom Gesundheitsamt bearbeitet – nur die Behörde kann eine Quarantänemaßnahme anordnen und deren Dauer festlegen.
Die Dauer der Quarantäne berechnet sich für die Schüler und Schülerinnen jeweils nach dem letztmaligen Kontakt mit einer infizierten Person und kann – je nach Meldung des aktuellen Coronafalls – unterschiedlich lang ausfallen. Grundsätzlich gilt, dass die häusliche Quarantäne für die Dauer von 14 Tagen nach dem letzten Kontakt einzuhalten ist.

Die Schule hat keinen Einfluss auf das zeitnahe Versenden von Quarantänebescheiden, der angeordneten Dauer einer Quarantänemaßnahme oder die Terminierung von Testungen!

Ich kann Ihnen jedoch versichern, dass die Grundschule Ronnenberg stets unverzüglich eine Meldung an das hiesige Gesundheitsamt über aktuelle Fallzahlen weiterleitet, sobald uns eine Infektion gemeldet wird! Da wir jedoch lediglich über die Mailadresse des Fachbereichs Gesundheit mit den stetig wechselnden Ansprechpartner*innen kommunizieren dürfen, kommt es aufgrund der oftmals verzögerten Rückmeldung der Behörde immer wieder zu langwierigen, für alle Beteiligten unbefriedigende Wartezeiten.