In Niedersachsen wurde die Inklusive Schule zum Schuljahresbeginn 2013/14 eingeführt.Inklusion bedeutet “gemeinsames Lernen“, also dass Schüler:innen mit und ohne sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf zusammen eine allgemeinbildende Schule besuchen.Sie werden dabei von Förderschullehrkräften unterstützt. Die Inklusive Schule soll den Schüler:innen einen barrierefreien und gleichberechtigten Zugang zu den niedersächsischen Schulen ermöglichen. Eltern von Schüler:innen mit festgestelltem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung haben freie Schulwahl, ob ihr Kind die allgemeine Schule oder eine Förderschule besuchen soll. Es gibt dabei folgende Förderschwerpunkte:
Schwerpunkten Lernen, Geistige Entwicklung, Emotionale und Soziale Entwicklung, Sehen, Hören, körperliche und motorische Entwicklung oder Sprache.
Es ist aber auch eine Beschulung in der Regelschule möglich. Das Ziel dieser “Inklusiven Schule” ist es, eine umfassende und uneingeschränkte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in der Gesellschaft durch Einrichtung eines barrierefreien und gleichberechtigten und hochwertigen Unterrichts zu ermöglichen. Unsere Förderschullehrkraft Frau Ihlenfeld ist hierbei Ansprechpartnerin für all Ihre Fragen.
Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs:
Hat ein Kind eine Behinderung oder eine Beeinträchtigung, kann ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung festgestellt werden. Voraussetzung dafür ist die Erwartung, dass das Kind die Bildungsziele der Schulform nicht erreicht oder nur erreicht, wenn es Unterstützung bekommt. In solchen Fällen finden mehrere Beratungsgespräche statt. Zur Feststellung wird ein Fördergutachten erstellt. Das wird von der Grundschule in Auftrag gegeben. Ein Fördergutachten wird von einer Sonderpädagogin oder einem Sonderpädagogen von einer Förderschule erstellt. Es dient dazu, die richtige Unterstützung für Ihr Kind in der Schule herauszufinden.Wenn das Gutachten erstellt ist, kann auf Wunsch zusätzlich eine Förderkommission erfolgen.
Die Förderkommission besteht aus der Schulleitung oder einer von der Schulleitung beauftragten Lehrer*in als vorsitzendes Mitglied, den Lehrkräften, die das Gutachten erstellt haben und den Eltern. In der Förderkommission können Sie Fragen stellen! Als Eltern haben Sie die Möglichkeit, sich vertreten zu lassen oder eine Person Ihres Vertrauens mitzubringen. In der Förderkommission werden zum Beispiel diese Fragen beantwortet:
- In welchem Förderschwerpunkt liegt ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung vor?
- Welche sonderpädagogischen Unterstützungsmaßnahmen werden empfohlen?
Bei Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs wird ein individueller Förderplan für Ihr Kind erstellt, um ihm eine auf seine/ihre Entwicklung/Leistungsstand angepasste Förderung zu ermöglichen. Ihr Kind wird ab jetzt “zieldifferent” unterricht, es muss nicht mehr die allgemeinen Lernziele der Jahrgangsstufe erreichen. Grundsätzlich verbleibt ihr Kind im Klassenverband, die Förderung umfasst in der Regel andere Arbeitsmaterialien und Unterstützungsangebote, sowie Förderstunden mit unserer Förderschullehrerin Frau Ihlenfeld und Frau Kühl. Die Liste mit den Arbeitsmaterialien erhalten Sie von Frau Ihlenfeld oder der Klassenleitung.