So geht es nach den Osterferien weiter…

Die Osterferien neigen sich dem Ende und wie in allen bisherigen Corona-Ferien haben uns in den vergangenen zwei Wochen viele neue Verfügungen erreicht, die eine Erweiterung unserer bisherigen Abläufe und Regelungen erfordern.

Diese Regelungen gelten weiterhin:

Der Unterricht findet nach dem Wechselmodell (Szenario B) statt. Für unsere Grundschule bedeutet dies, dass ein täglicher Wechsel der Lerngruppen A und B erfolgt.
Am Dienstag, dem 13.04., beginnt Lerngruppe B mit dem Präsenzunterricht.

Die Kinder werden nach dem bisherigen Stundenplan – vorwiegend bei den Klassen- und Co-Klassenlehrkräften – unterrichtet, um die Anzahl von Kontakten zwischen Lehrer*innen und Schüler*innen zu verringern.

Unser Hauptaugenmerk liegt auf der Vermittlung der Kompetenzen in den Fächern Deutsch, Mathematik, Sachunterricht sowie (im vierten Jahrgang) Englisch. Die übrigen Fächer werden zum Teil nur 14tägig erteilt.

Für das heimische Lernen erhalten die Schülerinnen und Schüler Lernaufgaben, die verpflichtend zu bearbeiten sind.

Alle Schüler und Schülerinnen sind verpflichtet, auf dem Hof sowie den Fluren eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, die nur am Sitzplatz und während des Sportunterrichts abgenommen werden darf. Beim Sport und auf dem Spielplatz ist das Tragen von Schals, Halstücher oder Baumwollmasken, die am Hinterkopf verschnürt werden, nicht erlaubt!
Eine Befreiung vom Tragen einer MNB ist nur durch Vorlage eines ärztlichen Attests möglich.

An den Tagen, an denen kein Präsenzunterricht stattfindet, können Erziehungsberechtigte, die die häusliche Betreuung der Kinder nicht gewährleisten können, in der Zeit von 7.45 Uhr bis 12.45 Uhr die Notbetreuung der GSR in Anspruch nehmen. Die Kriterien sowie das Anmeldeformular hierzu finden Sie unter der Rubrik → Notbetreuung

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Diese zusätzlichen Regelungen gelten ab Montag, dem 12.04.2021:

Um die zuletzt ansteigenden Infektionszahlen – auch in unserer Schule – wieder einzudämmen, wurde die landesweite Verordnung zum Schutz vor Corona um einige Punkte erweitert. Für die Grundschulen in Niedersachsen ergeben sich daraus folgende Ergänzungen der o. g. Maßnahmen:

Durchführung von Selbsttests:

Alle Schüler*innen und Beschäftigte der GSR müssen sich zwei Mal pro Woche vor Unterrichtsbeginn einem Selbsttest unterziehen.
Diese Tests werden zuhause durchgeführt und dürfen nicht länger als 24 Stunden (vor dem Schulbesuch) zurückliegen. 

Die Testkits für die nachfolgende Woche sowie ein Formular zur Bestätigung der Testdurchführung erhalten die Kinder jeweils am letzten Schultag der Woche von den Klassenleitungen.

Alle Kinder testen sich an den jeweiligen Präsenztagen: Montag und Mittwoch oder Dienstag und Donnerstag. Der Freitag bleibt testfrei.

Per Unterschrift bestätigen die Eltern tagesaktuell die Durchführung und das negative Ergebnis des Selbsttests. Die Schüler*innen legen diese Bescheinigung beim Betreten der Schule vor. Andernfalls ist ein Zutritt zur Schule nicht gestattet!

Kinder, die diese Bestätigung nicht vorlegen können, dürfen nicht am Unterricht teilnehmen und müssen von ihren Eltern auf Aufforderung abgeholt werden.

Eine Nachtestung in der Schule ist nur in Ausnahmefällen möglich  (z. B. Testung zuhause fehlgeschlagen)! Die Testung wird unter Aufsicht von den Schülern und Schülerinnen selbstständig durchgeführt – unsere Beschäftigten nehmen keine Tests an den Kindern vor!

Liegt beim häuslichen Test ein positives Ergebnis vor, so ist umgehend die Schule zu informieren.
Bitte nutzen Sie dazu von 7.30 Uhr bis 7.45 Uhr die Telefonnummer: 5 18 69 35.
Das positiv getestete Kind darf an diesem Tag nicht am Unterricht teilnehmen!

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Befreiung von der Präsenzpflicht:

Schüler*innen, die nicht an den Selbsttestungen zuhause teilnehmen sollen, können auf Antrag von den Erziehungsberechtigten vom Präsenzunterricht befreit werden. Diese Kinder nehmen dann ausschließlich am Distanzlernen teil und erhalten Aufgaben für das heimische Lernen.

Von der Befreiung ausgenommen ist die Teilnahme an schriftlichen Arbeiten. Werden die Klassenarbeiten an “Testtagen” geschrieben, so müssen sich diese Schüler*innen vor Betreten der Schule einem Selbsttest unterziehen und eine Bestätigung dessen vorlegen.

Sollten Sie für Ihr Kind von der Befreiung Gebrauch machen wollen, so wenden Sie sich bitte zur Beantragung an die Klassen- oder Schulleitung.

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Leistungsbewertung:

Klassenarbeiten dürfen auch im Szenario B geschrieben werden – allerdings darf pro Fach nur noch eine schriftliche Arbeit bis zu den Sommerferien gestellt werden. Die dort gezeigte Leistung muss mit mind. 30% in die Note einfließen. Zusatzleistungen zur Verbesserung sind in Absprache mit den Lehrkräften möglich.
Desweiteren werden in allen Fächern (außer KTW und Sport) unbenotete Lernzielkontrollen geschrieben, um abzusichern, dass die Kinder die jeweiligen Lernziele erreichen. 

Mögliche Zusatz- oder Ersatzleistungen zu den schriftlichen Arbeiten sowie zur Errechnung der Gesamtnote werden von den Fachkonferenzen der GSR erarbeitet.

Um den Übergang unserer Schüler*innen auf die weiterführenden Schulen nach Jahrgang 4 zu erleichtern, werden Lerninhalte der einzelnen Fächer an die umliegenden Schulen weitergegeben.

Das freiwillige Wiederholen eines Jahrganges ist auf Antrag der Eltern aufgrund der corona-bedingten Schulschließungen in den Schuljahren 20/21 bis 22/23 unter erweiterten Rahmenbedingungen möglich. Bitte nehmen Sie bei Bedarf oder bei Fragen bis spätestens 15. Mai 2021 Kontakt zu dem/der Klassenlehrer/in Ihres Kindes auf, der / die Sie hierzu gerne berät.